Hashimoto-Thyreoiditis kein Ausschlussgrund für Registrierung als Knochenmarkspender

Auf der Website der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei
gemeinnützige Gesellschaft mbH steht unter den Ausschlusskriterien unter anderem:

Erkrankungen des Autoimmunsystems:
wie z.B. rheumatoide Arthritis (Rheuma), Kollagenosen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa

Erkrankungen der endokrinen Drüsen:
wie z.B. Diabetes mellitus, Morbus Basedow

Da ich mich an eine Diskussion in einem Hashimoto-Forum zu erinnern meinte, der zufolge Menschen mit Hashimoto-Thyreoiditis zwar kein Blut spenden dürfen, wohl aber als Knochenmarkspender infrage kommen, habe ich bei der DKMS nachgefragt. Die Antwort:

Der Morbus Hashimoto gehört zu den wenigen Autoimmunerkrankungen, die für eine Stammzellspende kein großes Problem darstellen. Es ist lediglich wichtig, dass die Schilddrüse medikamentös gut eingestellt ist. Allerdings kann es sein, dass Sie – zumindest zeitweise – nur für die operative Stammzellentnahme aus dem Beckenknochen zugelassen werden können. Dies würde genauer abgeklärt werden, sobald Sie für einen Patienten als Spender in Frage kommen.

Dann man los! Hier geht es zur Registrierung.

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