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Patientenberatung: Wie man Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit herstellt

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„Janus GmbH, guten Tag.“

Interessenkonflikte werden gerne im Kleingedruckten am Ende eines Beitrags abgehandelt. Das soll hier anders sein: Ich arbeite auf einer halben Stelle am Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kooperiert. Am IQWiG schenkt man Interessenkonflikten aus guten Gründen besondere Aufmerksamkeit. Das heißt aber nicht, dass ich zur Neuvergabe der UPD an ein Unternehmen, das ein Callcenter für Krankenkassen betreibt, keine persönliche Meinung haben oder diese nicht äußern dürfte.

Der Betrieb der UPD ist in § 65b des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Dort heißt es: „Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus.“ Insbesondere dürfen die Krankenkassen keinen Einfluss auf die Beratungen nehmen. Der Bieter, der nun dem Vernehmen nach den Zuschlag erhalten hat, arbeitet in großem Stil für Krankenkassen und wirbt damit, für diese Kunden im Umgang mit den Versicherten Einsparpotenziale auszuschöpfen.

Wie will der Bieter die geforderte Unabhängigkeit gewährleisten? Dem Vernehmen nach etwa durch den Einbau von Schlössern in Türen. Mitarbeiter, die im Besitz der passenden Schlüssel sind, treten morgens durch diese Türen und werden durch diesen magischen Akt schlagartig unabhängig von den Interessen ihres Arbeitgebers und seiner Kunden. Unabhängigkeit entsteht also, indem man sie behauptet und selber feste an diese Fiktion glaubt. Das hat ja schon immer gut geklappt.

Und die Gemeinnützigkeit, die die bisherigen Träger der UPD auszeichnet? Wird die nicht fehlen? Dem Vernehmen nach empfiehlt der Bieter den Krankenversicherungen, der bestehenden GmbH eine noch zu gründende gemeinnützige GmbH aufzupfropfen, die dann Aufträge an den Bieter und seine Subunternehmen vergibt. So stellt man also Gemeinnützigkeit her: durch Verschachtelung – ein Prinzip, das sich in der Finanzbranche tausendfach bewährt hat.

Mag sein, dass dem Wortlaut des § 65b damit Genüge getan ist; das prüft zur Zeit das Bundeskartellamt. Ob es dem Geist des § 65b entspricht, vermag ich nicht zu beurteilen. Ziemlich sicher bin ich mir allerdings, dass die Kaltschnäuzigkeit, mit der gerade eine der letzten in die Zivilgesellschaft eingebetteten Nischen im Gesundheitssystem dem unhinterfragten, mittlerweile schier unhinterfragbaren Prinzip Wettbewerb geopfert wird, ihren Teil zum Politikverdruss beiträgt.

(Was tun? Hier entlang bitte.)

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